GUTE GRÜNDE & HARTE URTEILE

Schreiben des Täters Raatz an die Stadt Osnabrück

Michael Raatz . Burchardstr. 17 . D-28217 Bremen

Stadt Osnabrück
Der Oberstadtdirektor
Amt für öffentliche Ordnung
Postfach 4460
49034 Osnabrück

30. März 1995

 

 Verwarnungsgeldverfahrenseinleitungsankündigungszettel/gelb 

 Formular "Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung" 

        Sehr geehrte Stadt Osnabrück,

        glücklich darf sich eine Stadt preisen, die ein Amt für öffentliche Ordnung besitzt ! Wie nüchtern und tatkräftig Deine Beamten, die von verkehrswidrigen Fahrzeugabstellungen zeugen ! Vielleicht tieferen Respekt jedoch nötigen Deine ebenso freundlichen wie wohlformulierten Ankündigungszettel — ganz in flottem Gelb gehalten mit einer lustigen kleinen Zeichnung darauf — ab, welche den/die Verkehrsteilnehmer/in über die aus einem solchen Grunde heraus eingeleiteten Verwarnungsgeldverfahren — anscheinend optional kombinierbar mit Bußgeldverfahren ? — aufklären und von der künftigen Versendung im Rahmen vollautomatisierter Verfahren durch die Datenverarbeitung gefertigter entsprechender Bescheide — auch noch mit Enthaltung konkreter Tatangaben — künden.
        Gut — aber erklärungsbedürftig ? — scheint dagegen Deine Bitte um Absehung von Rückfragen und entsprechenden Anrufen vor dem Erhalt entsprechender Bescheide, hier könnte vielleicht noch der Zusatz »um den vorgesehenen Ablauf der vollautomatisierten Fertigung entsprechender Bescheide nicht zu stören« eingefügt werden. Nicht beim ersten Lesen ersichtlich ist, aus welchem Grunde die doch auch an sich wesenhaften Worte »vor Erhalt« doppelt so groß gesetzt sind wie der restliche Text. Gründet dieses eventuell auf einer völlig automatisierten grafischen Formularentwurfsfertigung im Rahmen eines semantischen Analyseverfahrens ?
        Leider wird auch Deine Adresse nicht ganz deutlich, sehr geehrte Stadt Osnabrück. Es wird trotzdem über die Versendung dieser Zeilen an Dich gehofft und herzlich gebeten : Rufe und rückfrage — gerne auch mit weiteren Formularen — wie es Dir gefällt !
        Aus Deinem dann anschließend versandten Formular »Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung« heraus ergibt sich dann noch eine Frage, sehr geehrte Stadt Osnabrück, nicht zum Titel, sondern : Was bitte ist unter einer »automatisierten Datei« vorzustellen ? Handelt es sich hier physikalisch eventuell um im Rahmen EDV-technischer Datenbankanwendungen sich vollautomatisch vollziehende logische Datenschreib- und Lesezugriffe auf moderne Speichermedien, womöglich unter systemischer Absehung Deiner amtsführenden Organe ? Diese Frage könnte sich unter entsprechenden Umständen für die erstaunliche Entwicklung der Informationstechnik als vom Grunde aus bedeutsam erweisen !

        Mit freundlichen Grüßen

        Michael Raatz
          
  — Täter —

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